Willkommen bei PrimeLicense, Ihrem One-Stop-Shop für authentische Softwarelizenzen. Unser Engagement für Authentizität und Konformität stellt sicher, dass Sie gefahrlos Softwarelizenzen von zertifizierten und offiziellen Händlern suchen und kaufen können.

Wenn Sie sich für PrimeLicense entscheiden, entscheiden Sie sich für die Sicherheit legitimer und rechtskonformer Software für alle Ihre Bedürfnisse.



PrimeLicense ist mehr als nur eine E-Commerce-Plattform; es ist Ihr Tor zur Welt der Originalsoftware. Wenn Sie bei uns einkaufen, profitieren Sie von:

- Authentizität und Rechtskonformität: Jede Softwarelizenz, die Sie auf PrimeLicense finden, wird sorgfältig über offizielle Kanäle und autorisierte Wiederverkäufer beschafft. Wir sind stolz darauf, dass wir die höchsten Standards für Authentizität und Rechtskonformität einhalten. Wir halten uns strikt an das EuGH-Urteil (Rechtssache C-128/11) und garantieren, dass alle unsere Lizenzen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erworben und weiterverkauft werden.

- Vielfältige Auswahl : Unser Katalog bietet eine vielfältige Auswahl an Softwarelizenzen, die Ihren speziellen Anforderungen gerecht werden. Egal, ob Sie Unternehmenssoftware, kreative Tools oder spezielle Lösungen benötigen. Wir sind der Meinung, dass sich Software an Ihre Bedürfnisse anpassen sollte und nicht andersherum.

- Wettbewerbsfähige Preise: Wir wissen, dass Erschwinglichkeit ein entscheidender Faktor ist. PrimeLicense bietet wettbewerbsfähige Preise, ohne Kompromisse bei der Qualität oder Authentizität einzugehen. Sie können auf authentische Softwarelizenzen zu günstigen Preisen zugreifen, so dass es für Einzelpersonen und Unternehmen einfacher ist, die Vorschriften einzuhalten und gleichzeitig das Budget einzuhalten.

- Vertrauenswürdige Ressourcen: Unsere Partnerschaften mit offiziellen Wiederverkäufern und der Zugang zu einem großen Bestand, einschließlich gebrauchter oder eingestellter Lizenzen, ermöglichen es uns, eine breite Palette von Optionen anzubieten. Jede Lizenz in unserem Bestand wurde auf Echtheit und Rechtskonformität geprüft.

Für diejenigen, die authentische Softwarelizenzen zu einem vernünftigen Preis suchen, ist es wichtig, die rechtliche Situation zu verstehen. Im Folgenden beleuchten wir das bahnbrechende Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 3. Juli 2012 (Rechtssache C-128/11), das den Weg für die Rechtmäßigkeit von gebrauchten Softwarelizenzen geebnet hat und dafür sorgt, dass Unternehmen und Verbraucher sich sicher auf dem Markt für Softwarelizenzen bewegen können und dabei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleiben.

I. Das Urteil des EuGH (Rechtssache C-128/11):

Im Mittelpunkt der Debatte über gebrauchte Softwarelizenzen steht das Urteil des EuGH vom 3. Juli 2012. In diesem wegweisenden Urteil ging es um die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs von Softwarelizenzen innerhalb der Europäischen Union. Der Fall drehte sich um den Versuch von Oracle, den Weiterverkauf seiner Softwarelizenzen zu beschränken.

Die wichtigsten Punkte des EuGH-Urteils lauten wie folgt:

-Erschöpfung der Vertriebsrechte: Das Gericht entschied, dass ein Softwarehersteller seine Vertriebsrechte erschöpft hat, sobald er eine Lizenz mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft hat. Dies bedeutet, dass der ursprüngliche Käufer der Lizenz das Recht hat, diese weiterzuverkaufen.

- Gleichbehandlung: In dem Urteil wird die Gleichbehandlung von Softwarelizenzen, die durch physische Kopien erworben wurden, und solchen, die durch digitale Downloads erworben wurden, betont. Damit wird sichergestellt, dass die verwendeten digitalen Lizenzen gleichermaßen rechtmäßig sind.

- Keine zusätzlichen Einschränkungen: Softwareanbieter dürfen den Weiterverkauf von Lizenzen nicht über den ursprünglichen Verkauf hinaus einschränken. Dazu gehören das Verbot der Übertragung von Lizenzen oder die Erhebung zusätzlicher Gebühren.

II. Auswirkungen späterer Urteile:

Neben dem EuGH-Urteil haben mehrere andere Gerichtsentscheidungen die Rechtmäßigkeit von Softwarelizenzen aus zweiter Hand weiter geklärt und gestärkt:

Urteil der Vergabekammer Münster (01.03.2016, Ref. VK 1-2/16): In diesem Urteil wurden die vom EuGH aufgestellten Grundsätze bekräftigt und das Recht der Inhaber von Softwarelizenzen zum Weiterverkauf ihrer Lizenzen betont.

Urteil des Bundesgerichtshofs (17.7.2013, Az. I ZR 129/08): Der Bundesgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit von gebrauchten Softwarelizenzen bestätigt und damit das Thema auf nationaler Ebene beleuchtet.

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (11.12.2014, Rechtssache I ZR 8/13): Dieses BGH-Urteil trug zu dem juristischen Rahmen bei, der den Weiterverkauf von Softwarelizenzen unterstützt.

OLG-Urteil (August 2016, Az. 406 HKO 148/16): Das OLG-Urteil hat die Rechtmäßigkeit von gebrauchten Softwarelizenzen weiter gestärkt und für eine einheitliche Rechtsauslegung gesorgt.

III. Sicherstellung von Authentizität und Compliance:

Obwohl diese Urteile die Rechtmäßigkeit von gebrauchten Softwarelizenzen gefestigt haben, ist Vorsicht geboten, um die Authentizität und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen:

-Zertifizierte Wiederverkäufer: Wenden Sie sich an zertifizierte Wiederverkäufer, die Lizenzen aus vertrauenswürdigen Kanälen beziehen, um die Echtheit zu gewährleisten.

-Lizenzkontrolle: Implementieren Sie robuste Lizenzüberprüfungsprozesse, um die Softwarenutzung zu verfolgen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

-Beziehungen zu den Anbietern: Pflegen Sie eine offene Kommunikation mit den Softwareanbietern, um über deren Lizenzierungsrichtlinien und Aktualisierungen informiert zu bleiben.

In einer Welt, in der Softwarelizenzen nicht mehr auf den Bereich des "Neuen" beschränkt sind, haben das EuGH-Urteil (Rechtssache C-128/11) und nachfolgende Gerichtsentscheidungen die Landschaft der Softwarelizenzen neu gestaltet. Die Rechtmäßigkeit von gebrauchten und Secondhand-Lizenzen steht nicht mehr in Frage und bietet Unternehmen und Verbrauchern die Möglichkeit, auf echte Software im Einklang mit dem Gesetz zuzugreifen.